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   BVerwG, 27.05.1977 - 1 B 95.77   

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https://dejure.org/1977,2735
BVerwG, 27.05.1977 - 1 B 95.77 (https://dejure.org/1977,2735)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1977 - 1 B 95.77 (https://dejure.org/1977,2735)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1977 - 1 B 95.77 (https://dejure.org/1977,2735)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1977 - 1 B 95.77
    Sie muß bei ihrer Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung erfolgen soll, auch prüfen, ob ein etwa zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers, gegen den ein Ausweisungsgrund vorliegt, Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung beansprucht (Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [137]]; vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299 [302]]; Beschluß vom 9. März 1977 - BVerwG I CB 41.76 -).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1977 - 1 B 95.77
    Sie muß bei ihrer Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung erfolgen soll, auch prüfen, ob ein etwa zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers, gegen den ein Ausweisungsgrund vorliegt, Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung beansprucht (Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [137]]; vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299 [302]]; Beschluß vom 9. März 1977 - BVerwG I CB 41.76 -).
  • BVerwG, 09.03.1977 - 1 CB 41.76

    Notwendigkeit einer Beiladung - Ausländischer Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1977 - 1 B 95.77
    Sie muß bei ihrer Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung erfolgen soll, auch prüfen, ob ein etwa zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers, gegen den ein Ausweisungsgrund vorliegt, Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung beansprucht (Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [137]]; vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299 [302]]; Beschluß vom 9. März 1977 - BVerwG I CB 41.76 -).
  • BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 31.75

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1977 - 1 B 95.77
    Ob auch unter solchen Umständen der Familienschutz Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung des Klägers beansprucht, ist jedoch, wie bereits erwähnt, eine Frage des Einzelfalles und hat demgemäß keine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG I B 31.75 - und vom 6. Dezember 1976 - BVerwG I B 226.76 -).
  • BVerwG, 15.05.1974 - I B 91.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1977 - 1 B 95.77
    Im vorliegenden Falle stellt sich nicht die Frage, ob der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG für den Kläger bereits deswegen entfällt, weil er mit einer in Jordanien lebenden Frau verheiratet ist und folglich aus der Familiengemeinschaft mit seinem Adoptivvater ausgeschieden sein könnte (vgl. Maunz-Dürig, GG, Art. 6 RdNr. 16, Beschluß vom 15. Mai 1974 - BVerwG I B 91.73 -).
  • BVerwG, 06.12.1976 - 1 B 226.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1977 - 1 B 95.77
    Ob auch unter solchen Umständen der Familienschutz Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung des Klägers beansprucht, ist jedoch, wie bereits erwähnt, eine Frage des Einzelfalles und hat demgemäß keine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG I B 31.75 - und vom 6. Dezember 1976 - BVerwG I B 226.76 -).
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